Mitglied werden


Für Neumitglieder

Den Antrag bitte herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Aufnahmeantrag SC 1920 Huglfing e.V. (Stand: 21.02.2018)

Änderungen Kontoverbindung

Für Änderungen der Kontoverbindung bitte die Beitragsordnung verwenden und an die SC-Geschäftsstelle, Tautinger Weg 1, 82386 Huglfing senden. Selbstverständlich reicht auch eine Email an info(at)sc-huglfing.de (auch für Adressänderungen!) aus. Beitragsordnung SC 1920 Huglfing e.V. (Stand: 21.02.2018) Vielen Dank!

Kündigung

Der Austritt aus dem SC Huglfing (=Hauptverein) oder einer seiner Abteilungen ist nur zum Jahresende möglich und dem Vorstand schriftlich (Anschrift: SC 1920 Huglfing e.V., Tautinger Weg 1, 82386 Huglfing oder per Email an info(at)sc-huglfing.de) zu erklären. Kündigungsbestätigungen werden auf Wunsch per Email versandt.

Beitragsanpassung ab 2018

Wie in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 21.2.2018 von der Mehrheit der Versammlung beschlossen, werden die Hauptvereins-Beiträge für Erwachsenen ab dem Beitragsjahr 2018 von 40 Euro auf 60 Euro (5 Euro/Monat) und für Kinder und Jugendliche von bisher 17 Euro auf 24 Euro (2 Euro/Monat) angehoben. Informationen zur Beitragsanpassung als PDF
 
Fälligkeitstermine für den Beitragseinzug (per SEPA-Basislastschrift) (Stand: 10.03.2022)
Sparte/Gruppe1. Fälligkeit*)2. Fälligkeit*)3. Fälligkeit*)
Hauptverein1. Februar1. September **)1. Dezember **)
Fußball1. April1. Oktober ***)
Kegeln15. März15. September ***)
Ski/Leichtathletik1. Novemberentfällt
Tennis1. Maientfällt
Tischtennis1. Julientfällt
Turnen und Gymnastik1. Maientfällt
Kampfkunst/-sport1. März1. September ***)
Linedance15. Septemberentfällt
Judo1. März1. September ***)
Bei Fragen zur Anmeldung, können Sie uns gerne Kontaktieren.

    *) Der jeweilige Mitgliedsbeitrag wird zu o.g. Fälligkeiten eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Anmerkung: Tritt ein Mitglied nach dem o.g. Fälligkeitstermin ein, so wird der Beitrag für den Hauptverein und/oder Sparte sofort fällig!

    **) Beim Hauptverein wird am 1. September und am 1. Dezember des Jahres der Beitrag der Mitglieder eingezogen, die nach der 1. bzw. 2. Fälligkeit in den Verein eingetreten sind. Anmerkung: In den einzelnen Sparten wird der Beitrag in der Regel direkt vom Kassier eingezogen, wenn der Sparteneintritt nach dem Beitragseinzug erfolgt.

    ***) In diesen Abteilungen wird der Jahresbeitrag in Höhe von 48 bzw. 60 Euro in zwei Raten eingezogen.